Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

Sie sind ein kleines oder mittelständisches Unternehmen aus dem Saarland? Dann profitieren Sie von einer Weiterbildungsförderung! Erhalten Sie einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten Ihrer Beschäftigten und verschaffen Sie sich dadurch einen wertvollen Wettbewerbsvorteil. Informieren Sie sich hier über Ihre Fördermöglichkeiten, die für Weiterbildungsmaßnahmen geltend gemacht werden können.
KdW Logo

Das Programm bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50% zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten zu erhalten.

Die Anträge können ausschließlich online über die Servicestelle bei der Fitt gGmbh gestellt werden. Dabei erfolgt eine Prüfung, ob das Unternehmen gewisse Voraussetzungen erfüllt.

Weiterbildungsträger wie die Fördergesellschaft TGBBZ Sulzbach mbH müssen dabei ebenfalls gewisse Anforderungen erfüllen.

Die Fördergesellschaft  ist als Weiterbildungsträger anerkannt und ist sowohl AZAV- als auch ISO 9001-zertifiziert. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Weiterbildung.

Kontakt:
Telefon: 06897 / 92 48 9 – 0
Fax:        06897 / 92 48 9 – 10

E-Mail:   info@foege.de

 

Weitere Informationen durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr finden Sie hier.

Informationen und Richtlinien zum Förderprogramm finden Sie hier.

Informationen zur Servicestelle der Fitt gGmbh finden Sie hier.

Aufstiegs-Bafög

Mit dem Aufstiegs-BAFöG (ABFG) bieten Ihnen Bund und Länder Zuschussanteile von bis zu 50 % für Ihre Fortbildung. Nutzen Sie die Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Aufstiegsfortbildung und kommen Ihrem nächsten Karriereschritt ein großes Stück näher.

Haben Sie Fragen zum Aufstiegs-BAföG?

Kontaktieren Sie uns gerne:
Telefon: 06897 / 92 48 9 – 0
Fax:       06897 / 92 48 9 – 10

E-Mail:   info@foege.de

 

Mit dem Aufstiegs-Bafög nach AFBG können die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommensunabhängig mit 50% bezuschusst werden. Über den Restbetrag von 50% können Sie ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten.

Bei erfolgreich abgelegter Prüfung werden Ihnen 50% erlassen, die Sie nicht zurückzahlen müssen.

Somit können also insgesamt bis zu rund 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst werden.

 

Wir beraten Sie gerne.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auch unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de

 

Fragen, die wir Ihnen gern vorab beantworten:

Wer wird gefördert?

Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.

Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländerinnen sowie Ausländern, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen bzw. die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit der Berufsausbildung

Eine Altersgrenze besteht nicht.

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Maßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem BBiG, der HWO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss eine abgeschlossene Erstausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder Bundes- oder landesrechtlich anerkannten Beruf voraussetzen. Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, bei Maßnahmenabschnitten ist die Gesamtdauer aller Abschnitte maßgebend. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern.

 

Wo muss die Förderung beantragt werden?

Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden, die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgezahlt, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird.

Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

 

Wie lange wird Förderung geleistet?

Vollzeitmaßnahmen werden längstens 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate (Förderungshöchstdauer) gefördert. Dieser Zeitraum kann in bestimmten Härtefällen um maximal 12 Monate verlängert werden.

Des Weiteren müssen die geförderten Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (maximaler Zeitrahmen) absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. Findet die Fortbildung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sie sich in mehrere Teile (sog. Maßnahmenabschnitte), dann müssen sämtliche Teile je nach Art der Maßnahme (Vollzeit/Teilzeit) innerhalb des entsprechenden maximalen Zeitrahmens absolviert werden.

Werden Maßnahmenabschnitte abwechselnd in Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt.

Über die Förderung wird jeweils für einen Zeitraum von längstens 24 Monaten bei Vollzeitmaßnahmen und längstens 48 Monaten bei Teilzeitmaßnahmen entschieden. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit der Aufnahme der Fortbildungsmaßnahme, frühestens jedoch mit dem Antragsmonat.

 

Wer gewährt das Darlehen?

Mit der Zustellung des Bewilligungsbescheides, in dem die Höhe des Darlehensanspruches festgelegt ist, wird den Geförderten ein Vertragsentwurf des Darlehensvertrages ausgehändigt. Sie können nunmehr mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, Tel.: 0228 831-0, einen privatrechtlichen Darlehensvertrag abschließen, dessen Bedingungen gesetzlich festgelegt sind. Die Geförderten können frei entscheiden, ob und in welcher Höhe sie von ihrem Darlehensanspruch Gebrauch machen wollen. Sie können auch ein geringeres Darlehen in Anspruch nehmen als ihnen zusteht. Die KfW ist rechtlich verpflichtet, mit den Berechtigten auf deren Wunsch einen Darlehensvertrag bis zur bewilligten Höhe zu schließen (Kontrahierungszwang).

 

Gibt es einen Erlass für die bestandene Abschlussprüfung?

Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme werden Ihnen für Maßnahmen oder Maßnahmenabschnitte, die nach dem 01.07.2009 begonnen haben, auf Antrag 25% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zustellen. Dem Antrag ist das Prüfungszeugnis oder eine beglaubigte Kopie desselben beizufügen.

 

Über Ämter für Ausbildungsförderung informieren Sie sich hier.

Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit)

Die Fördergesellschaft ist seit dem Jahr 2009 nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV) zertifiziert und somit berechtigt Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit entgegenzunehmen.
Schild Arbeitsagentur für Arbeit

Bildungsgutschein

Die Kosten für die aufgeführten Maßnahmen werden bei entsprechender Voraussetzung von der Agentur für Arbeit (ARGE) übernommen. Die Entscheidung zum Ausstellen eines Bildungsgutscheins treffen die jeweiligen Berater/innen der Agentur für Arbeit.

Zielgruppen: Arbeitsuchende; Arbeitnehmer, die von einer Kündigung bedroht sind

Die Fördergesellschaft ist seit dem Jahr 2009 nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV) zertifiziert und somit berechtigt Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit entgegenzunehmen.

Haben Sie weitere Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns.
Kontakt
Telefon: 06897/92489-16

Übersicht unserer zertifizierten Schulungsmaßnahmen:

  • Ausbildung der Ausbilder (AdA-Schein)
  • CAD (Inventor, AutoCAD, CATIA)
  • CNC-Technik
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit
  • Elektrotechnisch unterwiesene Person
  • Englisch für den Beruf
  • Interventionskraft VdS
  • Sicherheit und Service an Pforte und Empfang
  • Sachkundeprüfung nach §34a (IHK)
  • SPS Technik
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Bildungsprämie

Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Dadurch erhalten Sie zusätzlich Motivation, jeden Tag zu lernen.

Das Bundesprogramm Bildungsprämie

Wir alle lernen jeden Tag dazu – die Bereitschaft zu Lebenslangem Lernen zählt mittlerweile zu den Kernanforderungen der gesamten Arbeitswelt. Denn gerade im Beruf ist es wichtig, fachlich und thematisch “am Ball” zu bleiben. Das schafft eine höhere Sicherheit und mehr Übersicht in einer Welt des Wandels.

Die langfristige Beschäftigung bei nur einem Unternehmen wird seltener, während gleichzeitig die Wünsche nach beruflicher Abwechslung und Weiterentwicklung steigen. Beides erfordert eigenständige Bemühungen um Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber. Um die Menschen beim Lebenslangen Lernen zu unterstützen, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell ein.

Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds konnten durch die Bildungsprämie mittlerweile fast eine Viertel Million Weiterbildungen gefördert werden. Weiterbildungen, die dabei helfen, mehr berufliches Selbstvertrauen und berufliche Qualifikationen zu erwerben, sich auf neue berufliche Aufgaben vorzubereiten und die Gefahr von Arbeitslosigkeit zu verringern.

http://www.bildungspraemie.info/de/programm-bildungspraemie-21.php

http://www.bildungspraemie.info/de/der-pr-miengutschein.php